Verjährung von Totschlag

Zusammen mit Mord zählt Totschlag zu den schwersten Delikten des Strafrechts. Im Unterschied zu Mord kann Totschlag jedoch verjähren.

Unter Totschlag wird in Deutschland das vorsätzliche Töten eines Menschen verstanden, wobei jedoch die Kriterien für Mord nicht erfüllt werden. So betrachtet das Strafrecht Mord und Totschlag als eigenständige Delikte. Dies wirkt sich auch auf die Verjährungsfristen aus.

Unterschiede zwischen Mord und Totschlag

Verjährung von TotschlagDie Regelung, dass Mord nicht verjährt, wurde in Deutschland 1979 eingeführt. Die Änderung durch das StGB (Strafgesetzbuch) erfolgte, um einer Verjährung von Verbrechen während des Dritten Reichs entgegenzuwirken.

Von Mord nach Paragraph 212 StGB unterscheidet sich Totschlag durch das Entfallen von bestimmten Mordmerkmalen. Als Mordmotive werden niedrige Beweggründe wie Habgier, Mordlust oder das Befriedigen des Geschlechtstriebs eingestuft. Gleiches gilt für das heimtückische und grausame Töten von Menschen, um auf diese Weise andere Taten zu verdecken.

Befindet das Gericht, dass diese Mordmerkmale nicht erfüllt werden, verhängt es eine niedrigere Strafe, die aus mindestens fünf Jahren Haft besteht. Die Höchststrafe für Totschlag liegt bei 15 Jahren Gefängnis. In besonders schweren Fällen kann sogar eine lebenslange Strafe verhängt werden.

Totschlag verjährt – Mord nicht

Ein gravierender Unterschied zum Mord besteht darin, dass Totschlag nach einer gewissen Frist verjähren kann. Die entsprechende Verjährungsfrist beträgt in der Regel 20 Jahre. Liegt ein besonders schwerer Fall vor, tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn eine Verurteilung zu lebenslanger Haft droht. Die 20-Jahres-Frist gilt, wenn den Täter eine Strafe von über 10 Jahren Freiheitsentzug erwartet.

Bei minder schweren Totschlagsdelikten, die zum Beispiel bei einer schweren Beleidigung oder Misshandlung des Täters vorkommen können, reduziert sich die Verjährungsfrist auf 10 Jahre. Dabei erwartet den Täter eine Haftstrafe zwischen 7 und 10 Jahren. Ist die Tat jedoch nach 10 Jahren verjährt, braucht er die Strafe nicht anzutreten.

Laut Paragraph 78a StGB setzt die Verjährungsfrist nach Ende der Tat ein. Liegt ein zur Tat zählender Taterfolg vor, der zu einem späteren Zeitpunkt eintritt, beginnt die Frist erst im Anschluss daran.

Problematik der Verjährung von Totschlag

Kritiker sehen die Verjährung von Totschlag als problematisch an. Gelingt dem Täter eine Verschleierung des Totschlags über die Verjährungsfrist hinweg, hat dies mitunter verstörende Fallkonstellationen zur Folge.